Kfz-Schaden­gutachten

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung.
Ich kann wertvolle Hinweise für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geben.

Freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstelle ich als Kfz-Sachverständiger schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise.

Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, sodass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Falls Sie der Unfallverursacher sind, ist ein Schadengutachten ebenfalls empfehlenswert. Kontaktieren Sie in diesem Falle jedoch zunächst Ihre Versicherung. Diese ist für die Regulierung des Schadens weisungsbefugt.

Das Gutachten

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und sind grundsätzlich (mit Ausnahme der sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Für ein Kfz-Schadengutachten werden unter anderem nebenstehende Fahrzeugwerte ermittelt.

  • Schadenumfang
  • Schadenhöhe
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwerte
  • Technische und merkantile Wertminderung
  • Beweissicherung (Bilddokumentation)
  • Nutzungsausfallentschädigung