Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt ein, wenn der kalkulierte Reparaturschaden (ggf. zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges übersteigt.

Die Schadensabrechnung durch die gegnerische Versicherung erfolgt dann auf der Berechnung von Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.