Bagatellschaden

Sie als Geschädigter haben gegenüber der Versicherung des Schädigers eine Schadensminderungspflicht. Deshalb gilt, dass erst ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro ein Haftpflichtgutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.

Liegt der kalkulierte Schaden unterhalb dieser Grenze, so helfe ich Ihnen aber auch hier gerne weiter in Form eines Kostenvoranschlages bzw. einer Kostenschätzung. Diese Leistung kann jedoch gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.