130-Prozent-Regelung

Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent, können Sie die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen von der gegnerischen Versicherung erstattet verlangen.

Diese Voraussetzungen sind:

  • Das Fahrzeug muss genau nach den Reparaturvorgaben des Sachverständigen vollständig instandgesetzt werden.
  • Sie als Geschädigter müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen.